
Je größer die Gefahr des Datenmissbrauchs in einer digitalisierten Welt wird, desto mehr legen Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter Wert auf den Schutz ihrer persönlichen Daten. Dem trägt die 2018 in Kraft getretene Datenschutzverordnung (DSGVO) Rechnung. Dies nimmt auch Unternehmen und Betreiber von Web-Angeboten in die Verantwortung.
Sind in Ihrem Unternehmen zudem mehr als neun Mitarbeiter beschäftigt, welche dauerhaft mit der Datenverarbeitung befasst sind, müssen Sie laut Gesetz einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Neben der DSGVO bilden das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie weitere Regelwerke wie das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) die Grundlage für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen.
Fundiertes Datenschutz-Know-how kommt nicht nur Ihren Kunden und Partnern zugute, sondern auch der Reputation Ihres Unternehmens. Wir lassen Sie beim Thema Datenschutz nicht allein.
Ein Datenschutz-Audit verschafft Ihnen schnell einen Überblick über den Ist-Zustand in Ihrem Unternehmen. Die Ergebnisse des Audits analysieren wir gemeinsam mit Ihnen und zeigen Ihnen Lösungswege zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen auf. Hierzu gehört unter anderem die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses oder die Implementierung eines Prozesses zur Gewährung des Auskunftsanspruches natürlicher Personen nach §34 BDSG. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Funktion des externen Datenschutzbeauftragen, um Ihre internen Mitarbeiter zu entlasten.